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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärung

Moritz Wagner Spargelfeldstraße 127/96 A-1220-Wien Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Tel: +43 650 5700127 E-Mail: info@metalticket.at www.metalticket.at Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1. Bestellung

Alle Bestellungen sind verbindlich. Eine Stornomöglichkeit oder sonstige vertragliche Rücktrittsmöglichkeit wird ausdrücklich nicht eingeräumt. Zwingende gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben selbstverständlich unberührt.

2. Bezahlung

Je nach Verfügbarkeit erfolgt die Bezahlung bar/per Überweisung. Der verrechnete Betrag setzt sich aus dem Preis der Eintrittskarte(n) und der Bearbeitungsgebühr zusammen. Im Internet und anderen Online-Buchungsvarianten sowie von unterschiedlichen Partnern werden auch andere Zahlungsarten angeboten. Jede Eintrittskarte erhält erst durch vollständige Bezahlung ihre Gültigkeit.

3. Zustellung/Abholung, Gebrauch

Der Eintrittskartenversand erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Bei Mobile Tickets (Zutrittsberechtigungen, die sich auf einem Mobiltelefon oder PDA befinden) ist besondere Vorsicht zur Vermeidung von Datenverlusten geboten. Bei Datenverlust (etwa aufgrund von Löschung oder Verlust des Mobiltelefons) übernimmt metalticket.at keinerlei Haftung. Es wird empfohlen, sich direkt an den Mobilfunkbetreiber zu wenden. Auch bei Verlust jeder anderen Zutrittsberechtigung kann seitens metalticket.at kein Ersatz geleistet werden.

Besucher werden aufgefordert, die PDF Tickets keinem Dritten zugänglich zu machen und mit diesen vorsichtig umzugehen. Beim Einlass zur Veranstaltung gilt grundsätzlich das Prinzip des ersten Zutrittes (das bedeutet: das PDF-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das Gültige. Nachfolgende Tickets gleicher Identifikation sind durch den Zutritt des ersten Tickets automatisch entwertet – dies gilt nur, sofern die Gründe hierfür nicht metalticket.at zuzurechnen sind oder dies sonst von metalticket.at verschuldet wurde).

Missbrauch der Zutrittsberechtigungen wird geahndet, Veränderungen und Kopien (etwa auch Weitersenden von PDF-Tickets) der Zutrittsberechtigungen sind untersagt. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Zutrittsberechtigungen behält sich der Veranstalter bzw. die Veranstaltungsstätte ausdrücklich das Recht vor, den Besitzern den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. metalticket.at bzw. die Veranstaltungsstätte trägt keine Verantwortung für dadurch verursachte Mehrkosten bzw. Unannehmlichkeiten.

4. Hausordnung des Veranstalters

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung der jeweiligen Spielstätte sowie den Anordnungen des Veranstalters. Bei allen Spielstätten kommt für Zuspätkommende die Einlassregelung der jeweiligen Spielstätte zum Tragen.

5. Absage/ Änderungen der Veranstaltung, Rückerstattungen

Als freiwillige Serviceleistung behält sich metalticket.at im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Eintrittskarten erworben haben, postalisch per Brief oder elektronisch per E-Mail zu verständigen, sofern die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen.

Übliche Besetzungs- und Programmänderungen durch den Veranstalter sind vorbehalten (das sind etwa Änderungen bei der Besetzung, Änderungen im Programmablauf, geringfügige Veränderungen bei Beginnzeiten, Änderungen bei Vorgruppen zu Konzerten, etc.) und jedenfalls kein Grund für eine Rückvergütung oder Minderung des Eintrittskartenpreises.

Im Falle der Rückerstattung wird der auf der Karte aufgedruckte Preis vollständig zurückerstattet.

Für die Rückerstattung gilt eine Frist von 2 Monaten ab dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum.

6. Datenschutz

Die vom Kunden bekannt gegebenen Daten werden von metalticket.at zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet und können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen des Datenschutzgesetzes 2000 von metalticket.at an den jeweiligen Veranstalter (bzw. an Vorverkaufsstellen zur Abwicklung des Eintrittskartenverkaufs) weitergegeben werden.

7. Bildaufzeichnungen

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bildaufnahmen hergestellten werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernsehübertragungen, Foto, Video, etc.). Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens insbesondere von metalticket.at ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.

Die Besucher sind nicht berechtigt, Foto, Film-, Video- oder sonstige Ton-/ Bildaufnahmen von Veranstaltungen zu machen.

8. Lautstärke

Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen insbesondere aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Insbesondere für Kinder und gehörempfindliche Personen wird daher angeraten, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.

9. Weiterverkauf

Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken sowie von personifizierten Eintrittskarten sowie Eintrittskarten für welche Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Rabatte in Anspruch genommen wurden, insbesondere über sogenannte Sekundärticket- und Auktionsplattformen wie etwa ebay, ist nur mit schriftlicher Genehmigung von metalticket.at gestattet. Sollte ein nicht genehmigter Verkauf festgestellt werden, verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Weitere rechtliche Schritte behält sich metalticket.at ausdrücklich vor.

metalticket.at behält es sich vor, allenfalls Kaufanträge für mehr als 10 Karten abzulehnen bzw. nur nach gesonderter Prüfung zu genehmigen.

10. Gerichtsstand, Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbrauchergeschäfte gilt das örtlich und sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Wien, am 22.08.2013